Der Gemeinderat hat am 19.10.2022 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf der 18. Änderung des Bebauungsplans „Schöffau“ gebilligt.
Planungsziele und Verfahren:
Das Planverfahren wird gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Ziel der Planung ist es, im Zuge der Innenverdichtung auf einer zur Verfügung stehenden Fläche Wohnraum zu schaffen.
Die zulässige Grundfläche nach § 13 a Abs.1 Nr.1 BauGB liegt deutlich unter 20.000 qm. Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der Schutzgüter sind nicht vorhanden. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten die Eingriffe in Natur und Landschaft, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Sz. 5 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt und zulässig.