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Behindertenbeauftragte

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Behindertenbeauftragte der Gemeinde Kiefersfelden

Claudia Huber
Spitzsteinstraße 32
83088 Kiefersfelden

Tel. 08033/989 06 41
E-Mail: c-hub@gmx.de

Handy-Nr. 0152/53414107 (Whatsapp)

Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung

Beratungsangebote auch via Skype; man findet mich unter c-huber@gmx.net

Aufgabenbereiche

Die Behindertenbeauftragte ist Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige.
Sie berät sie in allen Fragen rund um das Thema „Behinderung“.

Claudia Huber ist erreichbar unter der Telefonnummer: 08033/989 06 41
Sprechzeiten nach Vereinbarung

Europäischer Mobilitätswoche

Europäische_Mobilitätswoche

von 16. bis 22. September 2022 findet im Landkreis Garmisch-Partenkirchen die Mobilitätswoche statt und in diesem Zeitraum stehen zwei geländetaugliche Allrad-Rollstühle für eine Tour in die wunderschöne werdenfelser Bergwelt zur Verfügung. 

Auf der Homepage des Vereins „Bewegung und Begegnung e.V.“ können Sie Eindrücke von diesem einzigartigen Erlebnis aus dem Jahr 2020 sehen:

https://www.be-und-be.org/x8-3-2/

https://www.be-und-be.org/x8-testfahrt-buchen/

Umfrage zu den Lint-Zügen

Informationen Barrierfreiheit

Informationen zum Landespflegegeld

Wir bitten darum, uns zu informieren, ob sie Betroffener bzw. Angehöriger sind, die das neue Landespflegegeld beantragen können.
Die Antragstellung ist einfach und unbürokratisch.
Das Geld kann frei verwendet werden für Ausflüge, Betreuung o.ä. Es muss kein Nachweis über die Verwendung erbracht werden.

  Landespflegegeld kann beantragt werden
  Auszug Gesetzesentwurf
  Internetseite über Informationen des Landespflegegeldes
  Antrag auf Landespflegegeld
  Wer bekommt die Brille auf Rezept

Hier ein interessanter Link zum Thema:
Barrierefreiheit in der Bauordnung: http://nullbarriere.de/bauordnung-bayern.htm

Zweitkräfte für Inklusion

In seiner ersten Regierungserklärung hat Ministerpräsident Söder umfassende Investitionen für Bayern versprochen, darunter 2000 zusätzliche Lehrerstellen. Angesichts der ausgezeichneten Haushaltslage finden wir es nun an der Zeit, auch die Inklusion von diesem „Goldregen“ profitieren zu lassen und sie deutlich besser auszustatten. Der Bayerische Elternverband hat gestern in einem Offenene Brief an den Ministerpräsidenten dargelegt, dass das Recht auf Inklusion noch immer nicht voll umgesetzt wird und fordert, hierfür pädagogische Zweitkräfte einzuführen und zu finanzieren. Bitte unterstützen Sie dieses Anliegen online hier mit ihrer Unterschrift und helfen Sie, dass Inklusion endlich tragfähige Bedingungen bekommt.

 

Senioren- und Behindertentaxi

Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kiefersfelden können unter folgenden Voraussetzungen das Senioren- und Behindertentaxi nutzen:

Wer ?

  • Gemeindebürger ab 75 Jahre (Personalausweis) oder
  • Schwerbehinderte mit einer Erwerbsminderung von mindestens 50 v.H. gegen Vorlage des Ausweises mit Merkzeichen:                    aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos), B (blind), G (80%)( oranger Parkausweis)
  • Der/Die zu befördernde Rollstuhlfahrer/in MUSS UMSETZBAR SEIN

Wann ? Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 18:00 Uhr

Wie ? telefonische Reservierung am Vortag bis17:00 Uhr beim Taxiunternehmen: Tel. 08033/2169

Wo ? die Nutzung des Senioren- u. Behindertentaxis beschränkt sich auf die Gemeindegebiete von Kiefersfelden und Oberaudorf

Kosten ? Eigenbeteiligung 2,50 €/Fahrt, maximal 8 Fahrten im Monat pro Person

Taxiunternehmen Pfeiffer: Telefon 08033/2169

Die Behindertenpauschbeträge sind in diesem Jahr auf bis zu 7400 Euro verdoppelt worden. Darauf macht der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) aufmerksam. Außerdem wurde ab dem Veranlagungszeitraum 2021 der Pflegepauschbetrag erhöht und nach Pflegegrad gestaffelt sowie eine gesetzlich geregelte Fahrtkostenpauschale von bis zu 4500 Euro im Jahr eingeführt. „Die Erhöhung der Beträge führt in vielen Fällen zu deutlichen Steuerersparnissen oder bewirkt, dass gar keine Einkommensteuern mehr zu zahlen sind“, sagt BVL-Geschäftsführer Erich Nöll. Voraussetzung für den Pauschbetrag ist, dass ein Antrag beim zuständigen Versorgungsamt gestellt und ein Grad der Behinderung von mindestens 20 bescheinigt wird.

Ausführlicher Bericht unter https://hz.ovb.net/5JR4